01.12Fünftelregelung bei Abfindungen
Abfindungen unterliegen der Steuerpflicht
Der Ausdruck „Abfindung“ hat in Deutschland viele verschiedene Bedeutungen, die sich allgemein darum drehen, dass die Abfindung zur Abgeltung eines Rechtsanspruchs dient. Vereinfacht gesagt bedeutet dies: Ein Mensch hat einen gewissen Anspruch auf eine Leistung oder eine Geldsumme, die sich durch einen Vertrag ergibt, verzichtet aber darauf und erhält im Gegenzug eine Geldsumme. Die bekannteste Abfindung stammt aus dem Arbeitsrecht. Hier erhalten Arbeitnehmer eine Abfindung, damit sie vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden. Juristisch gesehen ist eine Abfindung eine Einmal-Zahlung (sie gilt als „sonstiger Bezug“) des Arbeitgebers und als solche unterliegt sie der Steuerpflicht. Die Berechnung der Steuerlast für die Abfindung geschieht nach der Fünftelungregelung.
Die Fünftelungregelung: Zusammenballung und steuerliche Bevorzugung
Die Abfindung mit Fünftelungregelung zu besteuern ist faktisch die Regel, weil die Bedingungen, nach denen die Besteuerung nach diesem System erfolgen, meistens auf die Abzufindenden zutreffen. Fünftelungregelung ist deshalb der Name des Prinzips, weil nur ein Fünftel der Abfindung versteuert werden muss. Rechtsgrundlage dafür ist §34 des Einkommenssteuergesetzes (EStG). Demnach muss es sich um eine Leistung handeln, die aufgrund mehrjähriger Tätigkeit erworben wurde (man muss länger als ein Jahr beschäftigt gewesen sein), die Zahlung muss komplett innerhalb eines Jahres erfolgen, außerdem muss der Arbeitnehmer durch die Abfindung mehr verdienen als wenn er seine bisherige Tätigkeit einfach fortgesetzt hätte. Diesen Zwang zum Mehrverdienst, der dazu führen würde, dass sich die Steuerlast erhöht, in Kombination mit dem Zwang, dass die Abfindung komplett innerhalb eines Jahres gezahlt wird, nennt man „Zusammenballung von Einkünften“. Diese muss vorliegen, damit die Fünftelregelung zur Anwendung kommen darf. Gedacht ist sie dazu, eine Härte zu mildern. Man verdient durch die Abfindung mehr als sonst, aber mit der Abfindung geht auch eine kommende Arbeitslosigkeit einher. Es wäre also nur wenig sozial, mehr Steuern von dem Geld zu nehmen, dass dazu dient, eine nahende Arbeitslosigkeit zu überstehen. Die Abfindung mit Fünftelungregelung hilft dabei, wieder in die alte Steuerklasse „herunterzufallen“ bzw. wenigstens die Progression zu mildern.. Keinen Sinn macht sie also für die Menschen, die den Spitzensteuersatzbeziehen. Aber wie funktioniert die Fünfteleregelung eigentlich?
Die Abfindung mit Fünftelungregelung: So geht’s
Generell sei jedem Menschen, der seine Steuerbelastung bei der Abfindung berechnen möchte, ein Abfindungsrechner ans Herz gelegt, wie man ihn im Internet findet, denn ein solcher erleichtert den Rechenvorgang immens. Um seine Steuerpflicht nach der Fünftelungregelung zu berechnen, braucht man ein paar Zahlen (und einen guten Taschenrechner): Erst einmal geht es um das zu versteuernde Einkommen ohne die Abfindung (1) sowie die darauf zu zahlende Einkommensteuer (2). Anschließend fließt ein Fünftel der Abfindung mit in die Berechnung ein (3). Für das insgesamt zu versteuernde Einkommen (4), addiert man (1) und (3). Nun ermittelt man die zu zahlende Einkommensteuer (5) auf Punkt (4). Anschließend bildet man die Differenz aus (2) und (5) und multipliziert dieses Ergebnis mit (5). Diese Zahl addiert mit (2) und hat die zu zahlende Einkommensteuer.