Pflegeversicherung

Mittlerweile ist die Pflegesicherung ungefähr 30 Jahre alt und es liegen gesicherte Erkenntnisse über ihre Leistungsfähigkeit vor. Von den vollmundigen Versprechungen der Politiker ist nicht viel geblieben und das Fazit über den gesetzlichen Teil der Pflegeversicherung fällt eher nüchtern aus. Der grundsätzlich richtige Gedanke der Pflege ist mit den vorgesehenen Instrumenten nicht zu bewältigen. Mehr als eine Grundversorgung kann mit den zur Verfügung stehenden Mitteln nicht erreicht werden. Die Entwicklung der Bevölkerungsstruktur und das ständig steigende Lebensalter der Menschen wurden nicht richtig kalkuliert oder angepasst. Die Verantwortlichen rufen daher nicht nur für die Rentenabsicherung sondern auch für den Pflegebereich zu einer zusätzlichen privaten Vorsorge auf.

Zusätzliche Absicherung hoher Pflegekosten durch eine Pflegetagegeldversicherung

Die Kosten für die Pflegeleistungen sind gegenüber der Leistungsfähigkeit der Pflegeversicherung zu stark gestiegen. Unter dem Spardruck fallen Leistungen ganz weg oder müssen stark rationalisiert werden. Die Würde des Menschen wird dabei in Frage gestellt. Um sie zu erhalten, müssen zusätzliche Mittel für den Pflegefall eingeplant werden. Eine gern gewählte Variante der zusätzlichen Absicherung im Pflegebereich ist die Pflegetagegeldversicherung. Sie wird mit einem vorher festgelegten Tagessatz an das pflegende Institut oder die pflegenden Familienangehörigen ausgezahlt. So können die auftretenden Kosten bezahlt und die bestehenden Belastungen in den Familien abgemildert werden. Die Versicherer haben neben einigen anderen Produkten für die Tagegeldversicherungen im Pflegefall ein riesiges Tarifangebot entwickelt.

Verschiedene Tarifmodelle stehen zur Auswahl

Die Höhe des Pflegetagegeldes entscheidet später über den Grad der Handlungsfähigkeit, wenn der Pflegefall eintritt. Nur wenn es in ausreichender Höhe zur Verfügung steht, kann damit auch etwas bewirkt werden. Üblich sind in den Verträgen Pflegesätze von 5 bis 100 Euro täglich. Die Höhe des Tagegeldes kann frei verhandelt werden und ist von der festgestellten Pflegestufe abhängig. In den Pflegestufen 1 und 2 werden bei den meisten Verträgen abgestufte Geldbeträge gewährt, während in der Pflegestufe 3 dann der volle vereinbarte Betrag fließt. Innerhalb dieser grundsätzlichen Gestaltung gibt es unzählige Abwandlungen und Optionen. Für Laien ist der Tarifdschungel kaum zu durchdringen. Fachleute und Verbraucherzentralen raten daher zur Beratung durch unabhängige Versicherungsmakler und zum Studium der bereits vorliegenden Tests der verschiedenen Angebote. Die Testergebnisse sind in Fachzeitschriften zum Finanzwesen und bei Verbraucherzentralen sowie im Internet erreichbar.

Beruhigt in die Zukunft sehen

Die Pflegetagegeldversicherung lässt ihre Inhaber beruhigt in die Zukunft sehen. Sie birgt zwar das Risiko einer Kostenanpassung für die Beiträge durch eine Ausrichtung der Kosten am Versicherungsverlauf in der Gesamtbevölkerung, das Risiko ist jedoch geringer als in anderen Versicherungsformen. Daher wird die Konstruktion der Absicherung über Tagegelder gegenüber der Pflegerenten- und Pflegekostenversicherung von vielen Versicherten bevorzugt. Sie bietet gegenüber den anderen Formen die höchste Flexibilität und kommt auf direktem Wege bei den Versicherten an. Das Tagegeld wird unabhängig von den tatsächlich entstehenden Kosten der Pflege gezahlt. Ein ständiger Kostennachweis und die zugehörige Buchführung entfallen. Diese praktische Abwicklung lässt immer mehr Menschen zu dieser Versicherungsform greifen. So bleibt mehr Zeit für die Pflegeaufgaben und wird nicht für Verwaltung aufgewendet.

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